Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
1 . Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr der Galerie
verbindlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nicht. Der Käufer bestätigt durch seine
Unterschrift, von den Bedingungen Kenntnis genommen zu haben.
2. Kaufpreise
Die Kaufpreise sind in Euro angegeben. Sie enthalten die jeweils geltende Umsatzsteuer. Für
Kunstwerke des 20. Jahrhunderts leistet die Galerie zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) sowie der Künstlersozialversicherung eine Abgabe, die ebenfalls im Kaufpreis enthalten ist.
3. Umsatzsteuererstattung
(3.1) Drittstaaten außerhalb der EU:
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sind Ausfuhrlieferungen in Drittstaaten außerhalb des
EU-Binnenmarktes von der Umsatzsteuer befreit. Nimmt ein Käufer den Kaufgegenstand selbst in das
Ausland mit, so hat er Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald er
den Ausfuhr- /Abnehmernachweis der Galerie vorlegt.
S. 2 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
(3.2) EU-Binnenmarkt:
Ist der Käufer ein Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne, der berechtigterweise seine vom
Ansässigkeitsstaat in der EU erteilte USt-ID-Nummer verwendet, bleibt die Lieferung umsatzsteuerfrei,
soweit beim Käufer in seinem Staat die Lieferung unter die Erwerbsbesteuerung fällt. Der Käufer hat
jedoch Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer zu leisten, die ihm erstattet wird, sobald die USt-IDNummer
richtig bei der Galerie eingeht. Stellt sich nachträglich die USt-ID-Nummer als falsch heraus,
so ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei unbaren Zahlungen (Scheck,
Banküberweisung, etc.) trägt der Käufer die Kosten der Scheck- etc. -Einlösung.
5. Herausgabe und Eigentumsvorbehalt
(5.1) Der Käufer kann die Übergabe des Kaufgegenstandes nur gegen vollständige Bezahlung des
Kaufpreises verlangen.
(5.2) Die Übertragung des Eigentums am verkauften Gegenstand erfolgt unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Die Galerie ist zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug kommt. Sofern der
Kaufgegenstand dem Käufer entgegen der in Ziffer 5.1 vorgesehenen Regelung bereits vor
vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben wird, ist der Käufer verpflichtet, den
Kaufgegenstand bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor
Beschädigungen oder Abhandenkommen zu schützen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann gegenüber der Galerie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7. Verzug
(7.1) Schuldnerverzug:
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisrate in Verzug, ist die Galerie
berechtigt und auf Verlangen des Künstlers verpflichtet, dem Künstler Namen und Adresse des
Käufers zu nennen. Im Falle des Verzugs des Käufers mit der Kaufpreiszahlung beträgt der
Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bzw. acht Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz, sofern der Käufer den Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder
S. 3 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
selbständigen beruflichen Tätigkeit tätigte. Die Galerie kann einen weitergehenden Schaden geltend
machen. Die Galerie ist mit Verzugseintritt berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Raten sofort fällig
zu stellen.
(7.2) Annahmeverzug:
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er den Kaufgegenstand innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist
oder innerhalb von 30 Tagen nach einem Leistungsangebot der Galerie nicht abholt. Nach Eintritt des
Verzuges ist die Galerie berechtigt, den Kaufgegenstand auf Gefahr und Kosten des Käufers zu
versichern und zu lagern (§ 304 BGB).
(7.3) Nachfrist:
Kommt der Käufer in Schuldner- oder Annahmeverzug, ist die Galerie berechtigt, vom Kaufvertrag
unter angemessener Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall kann die Galerie neben den
gesetzlichen Rechten ihren Schadensersatz auch in der Weise berechnen, dass der Käufer bei einem
erneuten Verkauf der Kaufsache den Mindererlös auszugleichen hat. Auf einen etwaigen Mehrerlös
hat der Käufer keinen Anspruch.
8. Versendung des Kaufgegenstandes
Eine Versendung des Kaufgegenstandes erfolgt nur auf schriftliche Anweisung des Käufers. Die
Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes des Kaufgegenstandes während der Versendung trägt
der Käufer, sofern er beabsichtigt, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Beträgt der Wert des Kaufgegenstandes mehr als
150 €, so versichert die Galerie die Sendung auf Kosten des Käufers. Die Galerie kann nach eigenem
sorgfältigem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmen und übernimmt keine Verpflichtung
zum schnellsten oder billigsten Versand.
9. Rücksendungen
Rücksendungen an die Galerie erfolgen auf Kosten und Gefahren des Absenders. Bei Rücksendung
des Kaufgegenstandes zum Zwecke der Nacherfüllung trägt die Galerie die Kosten der Rücksendung
(§ 439 Abs. 2 BGB), es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines nicht neu hergestellten Werks
und der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit zu verwenden. Unberechtigte Rücksendungen werden nicht angenommen. Für
die darauf folgende Rücksendung trägt der Absender Kosten und Gefahr.
10. Haftung
(10.1) Angaben zum Kunstgegenstand:
Werkbeschreibungen in Katalogen, Prospekten etc. beinhalten keine Garantie der Galerie für die
Beschaffenheit des Kaufgegenstandes. Sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen
S. 4 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem
Kaufgegenstand nicht um ein neu hergestelltes Werk handelt, übernimmt die Galerie keine Haftung für
die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Katalogen, Prospekten etc. enthaltenen Angaben zum
Kunstgegenstand, soweit der Galerie die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht bekannt sein
musste.
(10.2) Kommissionsgeschäft:
Verkauft die Galerie die Ware als Kommissionär, so sind Mängelgewährleistungsansprüche
ausgeschlossen, sofern der Kunde beabsichtigt, die gekaufte Ware im Rahmen seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden und es sich bei dem Kaufgegenstand nicht um
ein neu hergestelltes Werk handelt. Dies gilt auch für Fälschungen, soweit der Galerie die mangelnde
Echtheit des Werks nicht hätte bekannt sein müssen. Der Käufer hat vor dem Verkauf die
Gelegenheit, sich persönlich und gegebenenfalls durch sachkundige Hilfe vom vertragsgemäßen
Zustand und der Echtheit des Kaufgegenstandes zu überzeugen. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, für
den die Galerie gem. der vorstehenden Bestimmung nicht haftet, so tritt die Galerie ihre
gegebenenfalls gegen den Kommittenten bestehenden Ansprüche an den Käufer ab. Die Galerie kann
aber in diesen Fällen nach ihrer Wahl den Kaufgegenstand auch zurücknehmen und den Kaufpreis
erstatten.
(10.3) Haftung:
Für sämtliche Schäden, die von der Galerie oder deren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet die Galerie
unbegrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Galerie, deren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Galerie unabhängig vom Verschuldensgrad ebenfalls
unbegrenzt. Die Galerie haftet für Schäden, die von der Galerie, ihren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen aufgrund von leichter Fahrlässigkeit herbeigeführt werden, nur, wenn die Galerie,
ihre Organe oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtungen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzen. In diesem
Fall ist die Haftung der Galerie auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im
Übrigen ist die Haftung der Galerie ausgeschlossen.
(10.4) Gewährleistung:
Ist das gelieferte Werk mangelhaft, kann der Käufer Schadensersatz wegen des Mangels nur nach
zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen und nach Maßgabe der Haftungsbeschränkung in
Ziffer
(10.5) dieser Geschäftsbedingungen geltend machen. Beabsichtigt der Kunde, die gekaufte Ware im
Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, kann er
S. 5 /5 © BVDG – 07/2010 – Empfehlung: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Galerien
zunächst nur Nacherfüllung verlangen, erst nach zwei fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchen
kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern sowie Schadensersatz nach
Maßgabe der Haftungsbeschränkung in Ziffer 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verlangen.
(10.6) Verjährung:
Schadensersatzansprüche, die auf der Mangelhaftigkeit des Werkes beruhen, verjähren spätestens
ein Jahr nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz
der Galerie beruhen. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand im Rahmen seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren Schadensersatzansprüche wegen
Mängeln des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, sechs Monate nach dem
gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk
handelt. Sonstige Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit des gelieferten Werks, die nicht auf Vorsatz der
Galerie beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es
sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt. Beabsichtigt der Käufer, den Kaufgegenstand
im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu verwenden, verjähren
diese Ansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz der Galerie beruhen, innerhalb von sechs Monaten ab
dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn es sich um ein nicht neu hergestelltes Kunstwerk handelt,
und innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern es sich bei dem
Kaufgegenstand um ein neu hergestelltes Kunstwerk handelt.
Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bezieht sich nicht auf Fälle des § 309 Nr. 7 BGB
(Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit und Haftung für grobes Verschulden).
11. Anwendbares Recht
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Galerie und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) finden keine Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
(12.1) Für die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgebend.
(12.2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Galerie. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt.
12. Ergänzung – Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist auf der Website öffentlich zugänglich.
|